Tiere können den Alltag in Jugendhilfeeinrichtungen bereichern: Sie schaffen Nähe, fördern Verantwortungsbewusstsein und können pädagogische Prozesse unterstützen. Gleichzeitig bringt ihre Anwesenheit rechtliche und organisatorische Anforderungen mit sich, die Einrichtungen unbedingt beachten müssen.
Die aktuellen Hinweise des Landesjugendamtes zur Tierhaltung nach § 45 SGB VIII in Schleswig-Holstein machen deutlich: Tiergestützte Pädagogik ist nur mit qualifizierten Mitarbeitenden und einer klaren konzeptionellen Verankerung möglich. Der Vorteil: So verankert, lassen sich die Kosten für die Tiere innerhalb der Einrichtung mit auf den Tagessatz umlegen. Auch bei familienanalogen Wohnformen oder dem gelegentlichen Mitbringen von Haustieren durch Mitarbeitende gilt: Verantwortung, Versorgung und Betreuung müssen jederzeit gesichert sein. Handlungsabläufe müssen im Vorhinein hinterlegt sein, was bspw. zu tun ist, wenn ein Kind / Jugendliche*r Ängste gegenüber dem Tier entwickelt?
Einrichtungen sollten vorab zentrale Fragen klären – etwa zu Kosten, Versicherungen, Allergien, Hygiene und Notfallregelungen. Besonders streng geregelt ist die Hundehaltung: Hier sind Sachkunde, Wesenstest, Haftpflichtversicherung und ein sicherer Rückzugsort Pflicht. Gefährliche Hunde sind ausgeschlossen.
So ist Tierhaltung in Jugendhilfeeinrichtungen ist möglich, wenn sie professionell geplant, rechtlich abgesichert und pädagogisch sinnvoll eingebunden wird.
Checkliste für Einrichtungen
Wer trägt die Kosten (Futter, Tierarzt, Versicherung, Steuer)?
Wie werden Risiken wie Allergien, Ängste oder Zoonosen eingeschätzt?
Sind Betreute, Sorgeberechtigte und ASD vor Aufnahme über Tiere informiert?
Wird artgerechte Haltung und Hygiene (Rückzugsorte, Auslauf, Reinigung) sichergestellt?
Gibt es klare Regeln für Notfälle (Krisen, tierärztliche Notfälle)?
Sind Zuständigkeiten und Vertretungen eindeutig geregelt?
Werden Betreute nur freiwillig in die Versorgung eingebunden?
Liegt eine enge Abstimmung mit Veterinär- und Gesundheitsamt vor (z. B. bei Geflügelhaltung)?
Wurden Tiere tierärztlich untersucht, geimpft und entwurmt?
Ist die Betreuung auch während Spaziergängen, Pflege oder Stallarbeiten gesichert?
Bei Interesse schicke ich die Hinweise zur Tierhaltung gerne zu.
