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03Jul/24

Schutzkonzepte in Jugendhilfeeinrichtungen – Workshop am 2.7.2024

Gestern fand in den Räumlichkeiten des CoWork ein Workshop zur Erarbeitung und Standortbestimmung der jeweiligen Einrichtungen für ihr individuelles Schutzkonzept statt.

Neben der Vorgabe durch das 2021 in Kraft getretene KJSG ging es vor allem um Erfahrungen, die bisher gemacht wurden, in denen das bisherige Schutzkonzept hilfreich war. Definierte Abläufe, Kontaktaufnahmen und Präventionsmaßnahmen zu den Themenbereichen Kinder / Jugendliche, Familienkonstellationen, sowie auf der Fachkräfteebene waren Inhalte des Fortbildungstages.
Als Ergebnis lässt sich eine Mustergliederung für ein Schutzkonzept sehen, sowie für die jeweiligen Einrichtung eine Auswertung der Bestandsaufnahme mit dem Wissen, welche Bestandteile für sie von hervorgehobener Bedeutung sind.

Durch Fluktuationen in Belegung durch (neue) Kinder und Jugendliche, durch neue Mitarbeiter*innen entstehen immer wieder neue und andere Themen, sodass sich der Schwerpunkt innerhalb des Schutzkonzeptes stetig ändert.

Diesem Aspekt Rechnung getragen, befassen wir uns jährlich mit dem Thema Schutzkonzept und bieten als Verband diese Fortbildung als Leistung für unsere Mitglieder an.

10Jun/24

Auf dem Weg zur Insofa: Fachkraft im Kinderschutz

Die insoweit erfahrene Fachkraft wurde mit Einführung des § 8a SGB VIII im Jahre 2005 als verbindlicher Standard in der Kinderschutzarbeit für Mitarbeiter*innen freier Träger der
Jugendhilfe zur Qualifizierung der Risikoeinschätzung bei einer möglichen bzw. tatsächlichen Kindeswohlgefährdung eingeführt.
Diese Regelung erfuhr im Jahr 2012 mit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) mehrere nicht unerhebliche qualitative und quantitative Präzisierungen und Er-
weiterungen. Bereits seit 2005 ist bestimmt (damalige Regelung im § 8a
Abs. 2 SGB VIII), dass Mitarbeiter*innen von Trägern von Diensten und Einrichtungen, die Jugendhilfeleistung nach dem SGB VIII erbringen gesetzlich verpflichtet sind, zum Zwecke der Risikoeinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Der aktuell gültige Handlungsrahmen ist seit dem 1. Januar 2012 im § 8a Abs. 4 SGB VIII fixiert:
„In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass … bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird … In die Vereinbarung … (sind) … Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft … aufzunehmen …“

Fachlich strukturell gesehen sollte die insoweit erfahrene Fachkraft außerhalb der institutionellen Entscheidungs- und Weisungshierarchie verortet sein.
Die Rolle lässt sich im Weiteren beschreiben als ein die Qualität sicherndes Element im Verfahren der Risikoeinschätzung.

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden als VPE diese Beratung zukünftig übernehmen zu können. Ein erster Schritt ist getan, der Grundstein ist gelegt – im Herbst geht es dann weiter mit dem Aufbaumodul zur Fachkraft im Kinderschutz!

30Mai/24

Status-quo zum Fachkräftemangel

In der vergangenen Woche hat am 21.05.2024 in Kiel die Arbeitsgruppe (AG) Pädagogische Berufe in Kiel stattgefunden auf Einladung des Ministeriums für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Hervorgegangen ist diese AG aus der ehemaligen Arbeitsgruppe Fachkräfte.
Mittlerweile ist sie nun überführt als AG der “Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein” (FI.SH) mit wiederum eigenen Unterarbeitsgruppen. Im nächten Beitrag werde ich auf diese Arbeitsgruppe näher eingehen.

Fakt ist: Fasst die eine Arbeitsgruppe keinen Beschluss, kann die nächste übergeordnete Arbeitsgruppe keine Entscheidung fällen; kommt das eine Ministerium nicht zur Sitzung, kann das andere Ministerium ohne dieses keine Entscheidung treffen usw.

Gleichwohl sind die Maßnahmen, die angestrebt und in Teilen auch umgesetzt werden sehr sinnvoll. Nur entfalten sie ihre Wirkung möglicherweise zu spät oder mindestens zeitverzögert und so, dass es JETZT keine Erleichterung darstellt.

Innerhalb der Einrichtungen hat der Fachkräftemangel eine andere Bedeutung:
• Lücken im Dienstplan bei Krankheit und Urlaub – schlimmstenfalls bedingen sich diese beiden gegenseitig –
• Fehlende Kapazitäten für Fort- und Weiterbildungen, Teilnahme und Ausarbeitung von qualitativen Themen durch Übernahme von Diensten
• Hohe dauerhafte Arbeitsbelastung der Einrichtungsleitungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes
• Geringere Auslastung der Platzzahlen innerhalb der Einrichtung aufgrund fehlender Fachkräfte
• Wirtschaftliches Risiko durch ausufernde Lohnforderungen
• Personalfluktuation durch Einstellung jeder Fachkraft, die den Fachkraftschlüssel verbessert, nicht zwingend team- und kindorientiert

Es ist offensichtlich, dass jeder einzelne dieser Faktoren, aber speziell alle Gründe in der Gesamtheit einrichtungsgefährdend und existenzbedrohend sind, allemal aber nicht dem Kindeswohl dienen von Kindern und Jugendlichen, die Verlässlichkeit, Vertrauen und Zuwendung eines/einer jeden Mitarbeiter*in für ihre persönliche Entwicklung benötigen.

15Mrz/24

Stärkung der Position der Schiedsstelle

Vergangenen Monat (Februar 2024) ist eine Entscheidung am Bayrischen Verwaltungsgericht ergangen, die die Position der Schiedsstelle in ihrer Rolle als Vermittlerin bestärkt hat.

Die Schiedsstelle ist das rechtskräftige Mittel der Wahl, um die
– Wirtschaftlichkeit
– Sparsamkeit
– Leistungsgerechtigkeit
eines Leistungsentgelts und deren Angemessenheit zu bestimmen.

Die absolute (Unter-) Grenze um dies zu beurteilen bilden hierbei die Gestehungskosten – diese können auch durch eine Kostendeckelung nicht umgangen werden.

Daraus folgt, dass eine Einrichtung nicht gezwungen werden kann, ihre Entgeltvereinbarung unterhalb ihrer tatsächlichen Kosten zu verhandeln. Vorausgesetzt, sie hat die Maßgaben der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsgerechtigkeit eingehalten und konnte dieses plausibel darlegen.

05Mrz/24

Neuigkeiten aus dem Verbandsleben

Gestern, am 4.3.2024, fand die ordentliche Mitgliederversammlung in den Räumlichkeiten des Cowork 17 in Rendsburg statt. Unter anderem wurden auch Wahlen abgehalten.

Wir freuen uns, dass wir für die Vorstandsmitarbeit zwei Mitglieder begeistern konnten, die mit sofortiger Wirkung ihr Amt ausüben.
Aus persönlichen Gründen waren zwei der nun ehemaligen Vorstandsmitglieder losgelöst voneinander aus dem Vorstand zurückgetreten. Nun ist der Vorstand wieder als Quartett tätig.

Weiterhin freuen wir uns über ein neues Mitglied im VPE: Eine familienanaloge Gruppe, frisch gegründet, ist über die Gründungsberatung zu uns gekommen und geblieben. Auch eine “alte” VPE-Einrichtung hat sich, bedingt durch eine erfolgreiche Nachfolge, neu entschieden im VPE Mitglied zu sein.

Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr und heißen unsere neuen Mitglieder Hannah und Matthias herzlich willkommen!

29Feb/24

Fortbildung: Bedarfe erkennen in der Umsetzung von Schutzkonzepten in pädagogischen Einrichtungen

Am 2. Juli 2024 findet auch in diesem Jahr wieder eine Fortbildung zum Thema “Schutzkonzepte” statt in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund, Landesverband Schleswig-Holstein.

Wir freuen uns, dass die Fortbildung so gut angenommen wird und sind uns sicher, dass dies eine Hilfestellung zur Erstellung und / oder Überarbeitung bestehender Schutzkonzepte ist.

In einer Zeit, in der Schutzkonzepten von Seiten der Heimaufsicht ein immer größerer Stellenwert eingeräumt wird, ist es wichtig, sich eben auf diesem Feld gut aufzustellen und den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Wir möchten unsere Einrichtungen dabei unterstützen und bieten daher die Gelegenheit an diesem Tag sich diesem Thema zu widmen.

09Jan/24

AG UMA im MSJFSIG in Kiel

Gestern, am 08.01.2024, fand ein neues Treffen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) unter der Leitung des Sozialministeriums (MSJFSIG) statt.

Es wurde über die aktuelle Lage von UMAs in Schleswig-Holstein informiert, sowie Möglichkeiten zur Unterbringung von UMAs vorgestellt.

Gemeinsam diskutierten die Vertreter*innen der freien Wohlfahrtsverbände, Vertreter*innen der verschiedenen Kreisjugendämter sowie Vertreter*innen der privaten Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen über Möglichkeiten und verständigten sich auf erste Schritte für eine erfolgreiche Unterbringung.
Diese bewegen sich deutlich im Zielkonflikt die Jugendlichen einerseits möglichst schnell unterzubringen und andererseits dieses unter dem pädagogisch qualitativen Anspruch, der in der KJVO festgeschrieben ist, zu vollführen.

Es wurde deutlich, dass genau dieser Zielkonflikt sich zukünftig noch weiter verschärfen wird unter den generellen Engpässen, die in der Kinder- und Jugendhilfe, speziell im Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung, vorzufinden sind.

Wohnraum / Platz für die Jugendlichen, der Fachkräftemangel an sich und die Schwierigkeit darüber hinaus notwendiges Personal zu finden, sind die systemübergreifenden Hindernisse.

17Nov/23

Fortbildung: Datenschutz in Jugendhilfeeinrichtungen

Dienstag fand ein Vortrag zum Thema Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe statt, referiert von einem Fachanwalt für IT und zertifizierten Datenschutzbeauftragten.

In einer Zeit, in der Datenschutz ein noch nie da gewesener Stellenwert eingeräumt wird, ist es unerlässlich, sich eben hierüber zu informieren, um Vertraulichkeit und Integrität für die Daten der anvertrauten jungen Menschen zu gewährleisten.

Rechtliche Aspekte wurden erläutert, ebenso wie praktische Lösungsansätze für die Herausforderungen von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.
Themen wie Sozialdatenschutz, Umgang mit Auskunftsersuchen von Polizei und Staatsanwaltschaft, ebenso wie Löschungsfristen standen hierbei im Vordergrund.

www.anwalt-daum.de

13Nov/23

AG 78 im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Heute, am 13. November 2023, fand in Rendsburg die “AG 78” statt.

Die Veranstaltung fand im Rendsburger Nordkolleg statt. Auf Initiative des Jugend- und Sozialdienstes des Landrats RD nahm auch der VPE teil.

“AG 78” steht für § 78 SGB VIII – Arbeitsgemeinschaften und löst die ehemaligen “Qualitätszirkel” ab.
Auf der Tagesordnung standen verschiedene Aspekte zum Übergang Schule / Beruf junger Menschen; u. a. wurde die neu gegründete digitale Anlaufstelle “Jugendberufsagentur” des Kreises vorgestellt.

Es war ein gelungenes Treffen und hat viel Spaß gemacht.