Schleswig-Flensburg als Vorreiter der Großen Lösung: Ergebnisse der AG 78 vom 30.06.2026
In unserem Beitrag vom 16. Januar 2026 hatten wir beschrieben, wie zäh sich die Große Lösung in Schleswig-Holstein bislang entwickelt: Das Land verweist auf den ausstehenden Bundesgesetzentwurf, verbindliche Landesregelungen fehlen, und die Uhr tickt trotzdem in Richtung 1.1.2028.
Umso bemerkenswerter ist, was uns aus der AG 78 des Kreises Schleswig-Flensburg vom 30.06.2026 erreicht hat: Das Jugendamt hat sich als offenbar erster Kreis im Land bereits konkret an die Umsetzungsfragen gewagt – und das genau in dem Gremium, in dem öffentliche und freie Träger gemeinsam an einem Tisch sitzen. Wie lassen sich Eingliederungshilfe und Jugendhilfe sinnvoll verschmelzen?
Aus der Sitzung lässt sich herauslesen, worum es dem Kreis tatsächlich geht – jenseits allgemeiner Ankündigungen, der „kleinen großen Lösung“:
• §§ 78a–g SGB VIII bleiben Grundpfeiler des Systems. Das ist für uns die wichtigste Einzelnachricht: Die Wirksamkeit der Leistung bleibt das entscheidende Kriterium der Qualität – auch wenn die Eingliederungshilfe künftig in die SGB-VIII-Systematik überführt wird. Für private Träger heißt das: Unsere bewährten Vereinbarungsstrukturen werden nicht einfach ersetzt, sondern zum Maßstab für das gesamte neue System.
• § 109 SGB VIII sieht eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2032 vor – bei Inkrafttreten zum 1.1.2028. Ein spürbar langer Zeitraum, der Trägern Planungssicherheit geben soll, aber auch zeigt, wie komplex der Umbau tatsächlich eingeschätzt wird.
• Personal wird ausdrücklich als der entscheidende Faktor für das Gelingen benannt. Ohne ausreichendes und qualifiziertes Personal auf Seiten der Ämter wird auch die beste (neue) inklusiv ausgerichtete Struktur nicht tragen.
• Die „künstliche Trennung“ zwischen den Systemen soll überwunden werden – verbunden mit der offenen Benennung, dass insbesondere Fälle mit neurodivergentem Verhalten und komplexen Bedarfen im Kreisgebiet schon heute als ambivalent und steigend empfunden werden – eine bemerkenswert ehrliche Formulierung für ein Verwaltungsgremium.
• Reibungspunkte werden nicht schöngeredet, sondern benannt: Schnittstellen, Datenschutz, Finanzierung, Übergänge.
Genau diese Themen sind es auch, die uns als Verband in Gesprächen mit unseren Mitgliedseinrichtungen am häufigsten begegnen.
• Ein Satz, den wir besonders aufmerksam verfolgen: Städte wollen zukünftig selbst verhandeln (bislang als Hörensagen kommuniziert).
• Und schließlich der Hinweis, dass Inklusion in den Hilfeplangesprächen von Anfang an mitgedacht werden muss – nicht als nachgelagerter Zusatz, sondern damit dies als entscheidendes Steuerungsinstrument genutzt werden soll.
Zu den internen Prozessen und Abläufen, die neu gedacht, formuliert und umgesetzt werden, ging es in dieser Sitzung der AG 78 diskutiert nicht abstrakt über eine Reform, sondern sehr konkret über die Bedingungen, unter denen private Träger nach der Strukturreform künftig arbeiten werden. Ein Fahrplan, wie das im Fachbereich IV zukünftig gelingen soll, ist bereits durchdrungen und wurde vorgestellt.
Ein erster Schritt – nicht das letzte Wort
Selbst mit einer aktiven AG 78 ist die Arbeit nicht getan. Der Kreis benennt selbst offene Punkte – etwa ob das SGB VIII die bisherige EGH-Entgeltsystematik 1:1 übernimmt oder eigene Regeln setzt. Das bleibt bewusst offen, bis es mit dem korrigierten Referentenentwurf weitergeht.
Und genau hier liegt der Punkt, den wir als Verband immer wieder betonen müssen: Mit der endgültigen Festlegung des Bundesgesetzes beginnt erst die eigentliche Feinjustierung. Die inklusive Perspektive bringt zusätzliche Anforderungen mit, die im Referentenentwurf naturgemäß nicht bis ins letzte Detail geregelt sein können. Kreise, die – wie Schleswig-Flensburg – schon jetzt üben, ihre Strukturen umzustellen, Reibungspunkte offen zu benennen und Träger einzubinden, werden diese zweite Welle an Anpassungen deutlich souveräner bewältigen als Kreise, die 2027 (oder 2028) bei null anfangen.
Fazit
Kreise wollen Orientierung. Das Land wartet auf den Bund. Schleswig-Flensburg diskutiert bereits mit seinen Trägern in der AG 78 – über Wirksamkeit als Qualitätsmaßstab, über Übergangsfristen bis 2032, über Personal, Datenschutz und die Frage, wer künftig verhandelt. Und wir als private Träger sollten genau dort hinschauen – denn was dort verhandelt wird, wird morgen unser Alltag sein.
