Ethische Leitlinie des VPE

PRÄAMBEL

Die Ethische Leitlinie des „VPE Verband Privater Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein e.V“ (VPE) soll eine professionelle Pädagogik in der Kinder- und Jugendhilfe durch bewusste Reflexion des beruflichen Handelns fördern.

Sie soll eine gemeinsame ethische Haltung des Verbandes darstellen und damit einen ethisch normierten Qualitätsanspruch transparent beschreiben.

In der täglichen Arbeit unserer Verbandsmitglieder soll die Ethische Leitlinie Orientierung und Handlungssicherheit geben und so eine Grundlage für verantwortungsvolles Arbeiten mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein.

Unsere ethische Verantwortung als Träger*innen von VPE-Mitgliedseinrichtungen gilt den in unseren Einrichtungen betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie gilt auch für alle in diesen Betreuungskontext involvierte Menschen, wie Eltern und An- und Zughörige der zu betreuenden Menschen.

Unser ethischer Verantwortungsbereich umfasst darüber hinaus unsere Mitarbeiter*innen wie auch uns selbst, den Träger*innen der Einrichtungen.

Wir nehmen durch unser Tun gesellschaftliche Verantwortung wahr und fühlen uns dieser verpflichtet.

Die Träger*innen der VPE-Mitgliedseinrichtungen vereinbaren und versichern, dass sie und alle ihre Mitarbeiter*innen die hier beschriebene ethische Leitlinie kennen, ihr zustimmen, sie weiterentwickeln und in ihren Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen beachten werden.

LEITENDE WERTE IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE (DES VPE)

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen sind dafür verantwortlich, Gutes für die von ihnen betreuten Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen zu tun.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen respektieren und schützen die Würde und das Wohlergehen der zu betreuenden Personen.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen sind sich der inhärenten Verletzlichkeit jedes Menschen und insbesondere der Vulnerabilität der von ihnen betreuten Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen bewusst. Sie bewahren die von ihnen betreuten Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen vor Schaden.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen fördern die Fähigkeit sowohl zur autonomen wie auch partizipativen Lebensführung.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen achten das Recht auf Informiertheit, Selbstbestimmung und das Recht auf Vertraulichkeit und Privatsphäre. Sie schützen die von ihnen betreuten Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen vor Willkür und begründen ihr Handeln (Tun, Vorgehen).

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen sind dem fürsorgliche Handeln für den Einzelnen als auch einem Handeln, das für möglichst viele Beteiligte gute Konsequenzen hat, verpflichtet. Sie beachten in diesem Handeln die menschliche Eingebundenheit in einen individuellen und sozialen Kontext.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen unterstützen durch ihre Arbeit unsere demokratischen Gesellschaft, die allen Menschen die gleichen Lebenschancen in gerechter Weise bieten soll, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben oder Anschauungen.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen arbeiten mit hohen professionellen Standards. Sie übernehmen umfassend Verantwortung für die Folgen ihrer Arbeit und stellen sicher, dass ihre Leistungen in angemessener und geeigneter Art und Weise angeboten und genutzt werden. Sie verpflichten sich zu einer professionellen Berufsausübung, die sich durch fachliche und personale Kompetenz, Integrität und Menschlichkeit auszeichnet.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen üben ihre Berufstätigkeit im Rahmen ihrer Kompetenzen aus und sichern und verbessern diese Fähigkeiten durch Teilnahme an Bildungsmaßnahmen während der gesamten beruflichen Tätigkeit. Sie sehen von ihrer beruflichen Tätigkeit ab, wenn persönliche Schwierigkeiten oder andere Einschränkungen zu Schaden in der Berufsausübung führen könnten.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen ziehen keinen professionellen oder persönlichen Vorteil aus professionellen Beziehungen.

 

UMSETZUNG DER ETHISCHEN LEITLINIE

Alle in der Kinder- und Jugendhilfe involvierten Personen sind sich oben genannter ethischer Werte reflektierend bewußt. Sie sind fähig auf dieser Grundlage Handlungsspielräume zu erkennen und ethische begründete Entscheidungen zu treffen.

Hierzu erklären sie sich bereit, die vom Verband angebotenen Hilfen (Ethikrat) anzunehmen.

Die Träger*innen und ihre Mitarbeiter*innen sind sich der individuellen Lebenswelten bewußt und können diese kritisch in ihrer Arbeit berücksichtigen.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen überprüfen, reflektieren und entwickeln fortlaufend die Struktur, Organisation, pädagogisch-therapeutische Vorgehensweise in Bezug auf ethische Problemstellungen weiter.

Der Verband, seine Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter*innen sind dafür verantwortlich, Widersprüche zwischen berufsethischen Prinzipien zu identifizieren und die konflikterzeugenden Bedingungen zu bearbeiten und zu klären.

 

VERANTWORTUNG DER AKTEURE

Der Verband

Der Verband sorgt für das Wirksamwerden der Ethischen Leitlinie in den Trägereinrichtungen. Er gewinnt auf ihrer Grundlage ethisch reflektierte Standpunkte für pädagogische Grundsatzfragen.

Der Verband schafft strukturelle Rahmen durch Informations- und Beratungsmöglichkeiten für die Träger und deren Mitarbeiter*innen. (Er sorgt für resultierende Maßnahmen.)

 

Die Träger*innen

Die Träger*innen handeln in ihrem professionellen Kontext wertschätzend, gerecht, transparent und redlich. Die Träger*innen nutzen die Informations- und Beratungsmöglichkeiten des Verbandes und beachten die Beratungsergebnisse. Die Träger*innen nehmen im Verband am Erfahrungsaustausch teil und stehen gleichermaßen mit den Mitarbeiter*innen im Austausch.

 

Die Mitarbeiter*innen

Die Mitarbeiter*innen verhalten sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen wertschätzend, kooperativ, ehrlich, aufrichtig, verlässlich und gerecht.

 

VEREINBARUNG

Der Verband und seine Mitgliedseinrichtungen vereinbaren und versichern, dass sie die hier beschriebenen ethischen Grundsätze kennen, ihnen zustimmen, sie in ihrem Alltag mit Leben erfüllen, und sie weiterentwickeln.

 

 

 

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Ethische Leitlinie des „VPE Verband Privater Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ in Schleswig-Holstein e.V.