03Apr./25

Die Externenprüfung: Eine flexible Chance zur anerkannten Fachkraft?

Die Externenprüfung bietet eine Möglichkeit für Menschen, die keinen klassischen Bildungsweg einschlagen können – durch stets sehr individuelle Gegebenheiten .
Koordiniert durch das SHIBB (Frau Riemer), ermöglicht sie den Erwerb eines anerkannten Abschlusses – beispielsweise als Erzieherin oder sozialpädagogischer Assistent*in – ohne regulären Schulbesuch.

Herausforderungen und Voraussetzungen

Viele Interessierte stehen mitten im Berufs- oder Familienleben und können sich keine schulische Ausbildung leisten. Sie müssen sich eigenständig vorbereiten, was Disziplin, Zeitmanagement und eine intensive Auseinandersetzung mit den Prüfungsinhalten erfordert. Unterrichtsmaterialien wie Handouts oder Skripte werden von den Schulen bereitgestellt, ein Anspruch auf spezifische Arbeitsblätter besteht jedoch nicht.
Eben diese Vorbereitung stellt hohe Anforderungen an selbständiges Erarbeiten, Eigendiszip-
lin sowie individuelles Zeitmanagement. Es gibt keine Eingebundenheit in einen Klassenverband; für einige Interessierte sind das große Herausforderungen. Die Prüfungsanforderungen an die Interessierten, um einen Abschluss erwerben zu können, sind identisch
mit den Anforderungen im Rahmen der regulären Weiterbildung bzw. Ausbildung. Im Rahmen der Kontaktaufnahme wird durch das SHIBB auf diese Thematik aufmerksam
gemacht. Es werden auch alternative Wege ausgelotet. Auch beratende Schulen weisen auf diese komplexen Anforderungen hin und informieren über Möglichkeiten eines
regelhaften Einstiegs.

Ablauf und Kosten

Die Prüfungen erfolgen nach denselben Maßstäben wie bei regulären Schüler*innen. Die Anmeldung muss frühzeitig erfolgen, und die Kosten betragen 400 € (Fachschule) bzw. 350 € (Berufsfachschule III). Leider gibt es in Schleswig-Holstein keine speziellen Vorbereitungskurse, was die Selbstorganisation noch wichtiger macht.

Entwicklung und Zukunft

Aktuell melden sich jährlich etwa 15 Personen zur Externenprüfung an, wobei die Berufsfachschulen weniger stark vertreten sind. Die Pandemie führte zu einem Einbruch der Zahlen, doch mittlerweile steigt das Interesse wieder. Eine Erfolgsquote kann mangels Daten nicht genau beziffert werden.

Die Externenprüfung bleibt eine essenzielle Option für all jene, die flexibel zum Abschluss gelangen wollen – mit Fleiß, Eigenverantwortung und Durchhaltevermögen, aber eben auch mit fraglicher Auseinandersetzung von Inhalten.

04März/25

Verbandsinterne Insofa-Fachberatung

Die insoweit erfahrene Fachkraft („Insofa“) gemäß §§ 8a (4), 8b SGB VIII und § 4 KKG, spielt eine zentrale Rolle im Kinderschutz. Sie berät Fachkräfte bei der Einschätzung von vermuteter oder tatsächlicher Kindeswohlgefährdung und unterstützt sie bei weiteren Handlungsschritten.

Besonders wichtig: Fachkräfte freier Träger haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch den örtlichen Jugendhilfeträger. Dieser vergibt diese Leistungen oftmals subsidiär; Termine können mitunter erst mit/ nach viel zeitlichem Vorlauf realisiert werden.

Daher bietet der VPE – (Berufs-) Verband für private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein – ab sofort zusätzlich diese Leistung an als eine verbandsinterne Beratung durch eine “Insofa”.

Damit erhalten die Mitgliedseinrichtungen eine weitere qualifizierte Anlaufstelle, um in herausfordernden Situationen fachlich fundierte Unterstützung zu erhalten.

28Jan./25

Arbeitstreffen der AG Qualität am 28.01.2025

In einer arbeitsamen Atmosphäre haben wir uns heute mit sieben Personen zusammengesetzt, um den Baustein einer gelingenden Einarbeitung im Bereich Qualitätsmanagement (QM) zu besprechen.

Gemeinsam haben wir konkrete Maßnahmen und Strategien durchdacht, die zu einer effektiven und strukturierten Einarbeitung führen.

Der nächste Baustein ist Beschwerdemanagement am 25.03.2025 (Anmeldung unter www.vpe-sh.de/veranstaltungen )

Ein erfolgreicher Vormittag voller wertvoller Impulse und Zusammenarbeit!

08Jan./25

Informationen zur E-Rechnung

Mit dem Jahreswechsel wurde ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen (B2B) verpflichtend eingeführt. Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt somit die elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern.

WICHTIG: Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, sowie Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 EUR (§ 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung [UStDV]) und Fahrausweise (§ 34 UStDV). Da die Dienstleistungen in der stationären Jugendhilfe umsatzsteuerbefreit sind, hat die Ausnahmeregelung also Bestand.
Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt allerdings keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1.1.2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten. Hierfür reicht es aus, wenn der Empfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt.

Mehr ist also von und für euch nicht zu machen. Dennoch anliegend ein paar nähere Informationen, für die, die es wissen wollen:

Definition der E-Rechnung:
Eine E-Rechnung ist ein Dokument, das in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht wird. Einfache PDF-Dateien oder Papierrechnungen erfüllen diese Kriterien nicht und gelten künftig als “sonstige Rechnungen”.

Betroffene Unternehmen:
Die Regelung betrifft alle inländischen Unternehmen, einschließlich Freiberufler und Kleinunternehmer, die steuerpflichtige Leistungen an andere Unternehmen erbringen. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Übergangsfristen:
• 2025 bis 2026: Unternehmen können weiterhin Papierrechnungen oder einfache elektronische Formate wie PDF verwenden.
• Bis Ende 2027: Kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro dürfen diese Formate weiterhin nutzen.
• Ab 2028: Die Ausstellung von E-Rechnungen wird für alle verpflichtend.

Formate für E-Rechnungen:
Zulässige Formate sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD, die den europäischen Normen entsprechen und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Wie bereits aufgeführt, ist eine PDF-Datei keine E‑Rechnung.
Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU und im Sinne der E‑RechV ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dieses Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung. Eine E‑Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar.
Eine Bilddatei, ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllen diese gesetzlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschaffungsamt des BMI unter www.e-rechnung-bund.de).

Übermittlung der E-Rechnung:
Die Übermittlung kann flexibel erfolgen, beispielsweise per E-Mail, über elektronische Schnittstellen oder Download-Portale. Für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach.

Ausnahmen:
Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Endverbraucher (B2C), bestimmte steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Leistungen von Kleinunternehmern gemäß § 19 UStG.

10Dez./24

Strategien zur Mitarbeitergewinnung und -bindung am 12.11.2024

Auf der Veranstaltung wurden verschiedene Ansätze zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden vorgestellt.

Der Prozess ist in drei Phasen unterteilt:
(1) Bewerber anziehen,
(2) einstellen und
(3) halten.

In der ersten Phase wird die Aufmerksamkeit potenzieller Bewerber durch ansprechende Stellenausschreibungen geweckt. Diese sollten kurz und prägnant sein, wobei längere Texte durch KI-gestützte Formulierungshilfen unterstützt werden können. Die Ausschreibungen betonen emotionale Werte wie Sinn und Wirkung der Arbeit, um potenzielle Bewerber aus verschiedenen Generationen gezielt anzusprechen. Besonders der Kontakt zu Erzieherfachschulen durch Vorträge bietet Möglichkeiten, Praktikant/innen und zukünftige Mitarbeiter/innen frühzeitig zu gewinnen. Digitale Kanäle wie Instagram und Google-Bewertungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Sichtbarmachung der Einrichtung.

Die zweite Phase konzentriert sich auf die Einstellung der Bewerber. Ein transparenter Bewerbungsprozess mit klaren Informationen über Anreise, Gesprächsteilnehmer und den Ablauf des Vorstellungsgesprächs schafft eine wertschätzende Atmosphäre. Gehaltsvorstellungen sollten frühzeitig besprochen werden. Zusätzlich bietet ein Hospitationstag Einblicke in die zukünftige Arbeitsumgebung, bei dem Bewerber die Schule, Räumlichkeiten und das Team kennenlernen können.

Um Mitarbeitende langfristig zu binden, legt die dritte Phase den Fokus auf ein durchdachtes Onboarding. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Einstellung sollte eine Wertschätzung durch persönliche Betreuung und Zeitinvestition spürbar sein. Flexible Arbeitszeitmodelle und ein starkes Gemeinschaftsgefühl fördern die Mitarbeiterzufriedenheit. Attraktive Zusatzleistungen wie Gehaltszulagen, Jobrad-Optionen, Tankgutscheine, Altersvorsorgezuschüsse und steuerfreie Sachbezüge stärken die finanzielle Sicherheit der Mitarbeitenden. Beispiele hierfür sind Kindergartenzuschüsse, Mitgliedschaften zur betrieblichen Gesundheitsförderung (Hanse Fit), betriebliche Krankenversicherung, zusätzliche Altersvorsorge.
Besondere Maßnahmen umfassen auch die Förderung beruflicher Umorientierungen durch praxisintegrierte Ausbildungen (PiA) sowie Weiterbildungsmöglichkeiten zum Heimerzieher/in in Zusammenarbeit mit Ausbildungsinstitutionen wie dem IBAF. Insgesamt zielen diese Strategien darauf ab, qualifizierte Fachkräfte nicht nur zu gewinnen, sondern auch langfristig im Unternehmen zu halten.

Genauere Informationen zu den einzelnen Themen erhaltet ihr gerne bei mir.

04Dez./24

Treffen der Arbeitsgruppe Qualität am 4.12.2024

Heute ging es insbesondere um die Frage:

Welche Erwartungen bestehen an die Arbeitsgruppe?
Wie wollen wir arbeiten?

Die Gruppe hat sich für das Format “Schreibwerkstatt” entschieden unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte, die die praktische Arbeit in der Jugendhilfe mit sich bringt: Wenig Zeit für Verschriftlichung von Arbeitsprozessen und vor allem konzeptioneller Arbeit.
Daher wollen wir die wenige verfügbare Zeit effizient nutzen und mögliche Prozessschritte gemeinsam diskutieren und individualisieren und – sofort schriftlich festhalten.

Themen für die nächsten Treffen sind
o Schadensmeldungen
o Notfallwege/ -meldungen
o Beschwerdemanagement (MA / Kinder/ Jugendliche) – Standards hierfür
o Brandschutz (-maßnahmen)
o Einarbeitung / Einstellung
o Mediennutzung
• Zeiterfassung – gilt diese??
• Einbindung intelligenter Programme – digitale Software einbinden ins Handbuch?

Beim nächsten Termin starten wir mit dem Thema Einarbeitung!

Dienstag, 28.01.2025 10 – 12 Uhr in der Geschäftsstelle in Rendsburg

22Nov./24

Tierhaltung in betriebserlaubnispflichtigen Jugendhilfeeinrichtungen nach § 45 SGB VIII

Die Tierhaltung ist in vielen Einrichtungen Gegenstand des Alltags – und doch ist vielen nicht bewusst, dass sehr genaue Vorgaben von Seiten des Ministeriums hierfür eingehalten werden (müssen).
Das Thema wird zumeist erst dann brisant, wenn der Wunsch / die Idee besteht die Kosten für die Tierhaltung auch in die Entgeltkalkulation zu überführen.

Um dieses abbilden zu können, muss die „tiergestützte Intervention / oder Pädagogik“ in die Konzeption überführt werden. Gemäß Ausführungen des LJA sind hierfür folgende Punkte abzubilden:

• Ausbildung mindestens eines Mitarbeitenden in TGI/TGP
• Abbildung und ggf. Ausbildung der eingesetzten Tierart(en)
• Ausführungen zur Geeignetheit des eingesetzten Tieres / der Tiere für die TGI/TGP
• Personelle Verantwortung (inklusive Vertretung) für die Haltung, Versorgung und den Einsatz der Tiere
• Tierärztliche Versorgung
• Ausführungen zur Beachtung des Tierwohls, dem Ort der Unterbringung und der Häufigkeit der Einsatzzeiten

Auch über die gelegentliche Anwesenheit von einzelnen Tieren von Mitarbeiter*innen sind hierfür genaue Ausführungen benannt. Diese sind im Vorhinein durchzugehen (à Viertens in den angehängten Hinweisen).

Ist dieses sichergestellt, sind folgende Voraussetzungen zwingend einzuhalten:
• Eine Hundehaftpflichtversicherung muss abgeschlossen worden sein. Die Versicherungen unterscheiden zwischen gewerblichem und gelegentlichem Einsatz der Hunde. Es gilt, die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau zu hinterfragen.
• Der Hundebesitzer/die Hundebesitzerin darf das Tier nur Personen überlassen, die den Hund jederzeit so beaufsichtigen und auf ihn einwirken können, dass durch den Hund weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden (§ 3 Abs. 1 HundeG).
• Der Hund muss ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer besitzen.
• Es dürfen keine gefährlichen Hunde in Einrichtungen mitgenommen bzw. dort gehalten werden. Als gefährliche Hunde gelten u.a. Hunde, die Menschen gebissen haben, aggressives Verhalten gezeigt haben, andere Tiere gebissen haben oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen (§7 HundeG).

06Nov./24

Arbeitsbedingungen in der stationären Jugendhilfe – gerechte Bezahlung!

Wie kann gerechte Bezahlung erreicht werden, um Mitarbeiter*innen angemessen zu entlohnen?
Als organisierter Berufsverband sind wir Vertreter einer Vielzahl von Arbeitgebern und verfolgen ein hohes Interesse daran den Mitarbeiter*innen gute und attraktive Arbeitsbedingungen zu liefern in einem strukturell schwierigen Arbeitsfeld. Dieses sind beispielsweise Tag- und Nachtdienste, als auch Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für die Mitarbeitenden. Regelmäßig werden die Einrichtungen hier vor Herausforderungen gestellt durch die Anforderungen des Arbeitszeitgesetz.
Da die einzelnen Einrichtungen ihre individuellen Tagessätze mit den örtlichen Kreisjugendämtern verhandeln, zahlen wir bereits größtenteils nach TVÖD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) – sehen uns allerdings vor der Herausforderung, dass die Bedingungen des hier zur Anwendung kommenden Tarifvertrages ganz einfach nicht auf das Arbeitsfeld der stationären Jugendhilfe zugeschnitten sind.
So ist es immer wieder schwierig mit den Verhandlungspartnern (Jugendamt) angemessene Bezahlungen zu erreichen, da im zur Anwendung kommenden Tarifvertrag SuE die Positionen für Heimleitung und auch die dieser Position zugrunde liegende Verantwortung nicht angemessen berücksichtigt werden. Die Kategorien für Einrichtungsleitungen, als auch die herangezogenen Gruppengrößen entspringen dem Bereich der Kindertagespflege.
Natürlich ist die Verantwortung für Kinder und Jugendliche in der stationären Unterbringung mit multiplen Problemlagen eine ganz andere als im herkömmlichen Kitabereich, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen, wie Schulen, sozialen Diensten und Familien für eine ganzheitliche Unterstützung ist eine andere, die einen hohen Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand fordern. Daher begrenzt sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder erheblich und ist eben auch daher nicht mit Kitaleitungen vergleichbar. Die im Tarifvertrag angegebenen Gruppengrößen für die höheren Entgeltgruppen werden im stationären Bereich natürlich nicht erreicht. In der Regel liegt die Gruppengröße in stationären Jugendhilfeeinrichtungen zwischen 6 und 12 Kindern pro Gruppe, um eine individuelle Betreuung und Förderung zu gewährleisten. Dieses führt regelmäßig dazu, dass Heimleitungen und Erzieher*innen nicht gerecht bezahlt werden können – aufgrund der nicht passgenauen Tarife, zu denen wir dennoch angehalten werden diese zu verwenden.

Auch dieses sind Forderungen, die diskutiert und geändert werden müssen, um auf dem Arbeitsmarkt eine Chance auf einen fairen Wettbewerb zu anderen Berufsfeldern im sozialen Bereich zu haben, mit denen wir in Konkurrenz stehen um Bewerber*innen.

26Sep./24

Treffen der Arbeitsgruppe Qualität am 19.09.2024

Vergangene Woche fand in den Räumlichkeiten des CoWork 17 erneut ein Treffen der Arbeitsgruppe Qualität (AG Qualität) statt.
Die Arbeitsgruppe wurde ursprünglich in 2017 gegründet. In dieser Zeit wurden Definitionen zu Begrifflichkeiten herausgearbeitet, die im Kontext mit „Qualitätsmanagement“ ständig fallen und später auch im QM-Handbuch münden sollten. Fragen hierzu waren:

– Was ist Qualität?
– Was sind Standards?
– Was ist messbar?
– Was ist bewertbar?

Das Ziel des VPE war es, ein QM-System als Rahmenkonzept zu entwickeln, um seinen Mitgliedseinrichtungen die Einführung einrichtungsspezifischer QM-Systeme zu erleichtern.
Als Vision diente ein „Gütesiegel“ für den VPE, ggf. in unterschiedlichen Abstufungen, in die die Mitglieder eingeordnet werden.
Der Vorteil ist, dass Klarheit und Sicherheit durch ein solches Gütesiegel verschafft werden und zudem die Außenwahrnehmung und Darstellung der entsprechenden Einrichtung gestärkt wird.
Dies ist auch letzte Woche erneut als Motivation benannt worden. – Vor allem aber die Möglichkeit durch eine regelmäßige Bearbeitung des QM-Handbuchs, einrichtungsbezogene Prozesse, aber auch gesetzliche Vorgaben, die regelmäßig überprüft werden müssen, automatisch zu bearbeiten und nicht vergessen zu können.
Durch das Handbuch sind zudem alle hierfür notwendigen Unterlagen an einem Ort.

Im Rahmen des Treffens kamen folgende Überlegungen zur Verbesserung des QM-Handbuchs auf und noch zu klärende Fragen:
• Regelmäßig zu wiederholende Prozesse auf farbigem Papier drucken (bspw. rot)
• Zur Umsetzung: Einzelne Themen in 2- oder 4-wöchigem Rhythmus mit Kolleg*innen besprechen und schriftlich festhalten
• Neue Seite im Handbuch: Ärztliche Versorgung der Kinder: Wie erfolgt dieses? –> Aufnahme in Prozesse
• Impfnachweise MA (MMR) gelten auch für Praktikanten!
• Forderungen aus KJSG 2021: Verlässlichkeitsbegriff ! –> Folgen hieraus vermehrte Nachweise?

Ein neuer Termin soll Ende November erfolgen. Interessierte, die ebenfalls das Thema „QM“ angehen möchten sind herzlich eingeladen!

16Aug./24

Urlaubszeit!

In der Zeit vom 19.08. – 30.08.2024 ist die Geschäftsstelle nicht besetzt! Emails werden erst danach wieder bearbeitet. Wir wünschen allen eine schöne Sommerferienzeit!