Digitale Resilienz reicht nicht – wir müssen über Kindeswohlgefährdung sprechen
Gestern Abend trafen sich beim Parlamentarischen Abend des DRK im Landeshaus in Kiel viele bekannte und einige neue Gesichter, um über ein Thema zu sprechen, das kaum drängender sein könnte: Wie stärken wir die Resilienz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum?
Es war ein anregender Abend mit einem engagierten Referenten, der unter anderem einen Punkt deutlich benannte, der oft zu kurz kommt: Die großen Digitalkonzerne müssten viel stärker in die Pflicht genommen werden. Nur ist eine wirksame, EU-weite Regulierung angesichts der massiven Lobbyarbeit in Brüssel derzeit nicht in Sicht. Das ist eine unbequeme, aber wichtige Wahrheit – denn sie zeigt, dass Kinderschutz im digitalen Raum nicht allein auf der Ebene von Familien und Fachkräften gelöst werden kann.
Was fehlte: der Begriff „digitale Kindeswohlgefährdung”
So wichtig Resilienzförderung ist – Kinder und Jugendliche zu befähigen, souverän und kritisch mit digitalen Medien umzugehen – so sehr braucht es daneben eine klare Benennung dessen, worum es im Ernstfall geht: digitale Kindeswohlgefährdung. Grooming, sexualisierte Gewalt, Cybermobbing, die Konfrontation mit gewaltverherrlichenden Inhalten – das sind keine Fragen individueller Medienkompetenz, sondern Kinderschutzthemen mit klaren rechtlichen Konsequenzen und Handlungspflichten. Wenn dieser Begriff in der Debatte fehlt, verschwimmt leicht die Grenze zwischen Prävention und akuter Gefährdung.
Die vergessene Gruppe: Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen
Ein Aspekt, der an diesem Abend – wie leider so oft – kaum zur Sprache kam, ist die Situation von Kindern und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe. Im Fokus standen an diesem Abend vor allem Eltern, Kinder und die Schule – der Schichtdienst in Wohngruppen kam schlicht nicht vor. Doch was passiert mit Kindern und Jugendlichen, die abends allein Zeit verbringen, ohne Eltern, die sie 1:1 begleiten können? Diese jungen Menschen bringen häufig belastende Vorerfahrungen mit, die sie besonders anfällig für Online-Risiken wie Grooming oder emotionale Ausnutzung machen können.
Und was ist mit den Kindern, die gar nicht bei ihrer Familie leben? Bei ihnen fällt die klassische Doppelstruktur aus Elternhaus und Schule, auf die viele Präventionskonzepte setzen, weg – oder verschiebt sich: Die Einrichtung muss beides leisten. Sie muss die Kinder selbst im Umgang mit digitalen Medien stärken, und dort, wo Eltern noch Umgang oder Sorgerecht haben, auch diese einbeziehen und befähigen. Das ist eine zusätzliche Aufgabe neben dem eigentlichen Betreuungsauftrag, für die bislang weder zusätzliche Zeit noch zusätzliches Fachwissen oder Ressourcen vorgesehen sind.
Gleichzeitig fehlt in vielen Einrichtungen das Personal, um abends präsent zu sein: Doppeldienste sind teuer, und bei knappen Kassen in der Jugendhilfe werden sie oft nicht finanziert. Digitale Medienbegleitung hängt dann davon ab, ob im Einzelfall genug Personal und Zeit vorhanden sind, statt selbstverständlicher Teil der Betreuung zu sein.
Wo verlaufen die rechtlichen Grenzen – und kennen Fachkräfte sie überhaupt?
Genau hier setzt eine weitere, entscheidende Frage an: Bevor wir von „Fachkräfte stärken” sprechen, müssten wir eigentlich fragen – stärken, worin genau? Viele Fachkräfte bewegen sich im digitalen Kinderschutz auf unsicherem Terrain, weil schlicht nicht klar ist, wo die rechtlichen Grenzen liegen. Ab wann ist ein Chatverlauf, ein geteiltes Bild, ein Kontaktversuch nicht mehr „nur” ein pädagogisches Gesprächsthema, sondern ein Fall für § 8a SGB VIII, für die Meldung an das Jugendamt oder gar für die Polizei? Wo verläuft die Grenze zwischen selbst produzierten intimen Aufnahmen unter Jugendlichen (Stichwort Sexting) und strafbarem Besitz oder Weiterverbreitung – auch unter Minderjährigen selbst? Was bedeutet die Dokumentationspflicht, wenn ein Verdacht auf Grooming besteht, aber noch keine „Beweise”?
Diese Fragen sind hoch komplex, und sie ändern sich mit neuer Rechtsprechung und neuen Plattformen ständig weiter. Genau deshalb reicht es nicht, auf das Engagement einzelner besonders interessierter oder „digital affiner” Kolleg*innen zu setzen, die sich in ihrer Freizeit selbst informieren. Rechtssicherheit im digitalen Kinderschutz darf kein Nischenwissen bleiben, das zufällig bei den ohnehin schon „trendy informierten” Betreuer*innen landet – es betrifft die gesamte Einrichtung, jeden Dienstplan, jede Schicht.
Fortbildung braucht Zeit – nicht nur guten Willen
Das bedeutet konkret: Es braucht verbindliche, wiederkehrende Fortbildungen zu rechtlichen Grundlagen der digitalen Kindeswohlgefährdung – für alle Fachkräfte, nicht nur für die, die sich freiwillig melden. Und es braucht dafür bezahlte Arbeitszeit, keine Fortbildung „nebenbei” oder in der Freizeit. Wenn Träger und Kostenträger nicht bereit sind, Fortbildungszeiten und Vertretungen dafür zu finanzieren, bleibt die rechtliche Mündigkeit der Fachkräfte – und damit der Schutz der Kinder – vom Zufall abhängig: davon, wer sich zufällig informiert hat, wer zufällig Dienst hat, wer zufällig den Mut hat, im Zweifel zu handeln.
Mündigkeit in diesem Themenfeld heißt eben nicht nur „wissen, wie TikTok funktioniert” – sie heißt wissen, wann man handeln muss, wen man informieren muss, und wie man rechtssicher dokumentiert. Das ist kein Add-on zur pädagogischen Arbeit, das ist ihr Fundament, wenn digitale Räume längst Alltagsräume der Kinder und Jugendlichen sind.
Unser Fazit
Resilienz stärken ist ein richtiger und wichtiger Ansatz. Doch er darf nicht davon ablenken, dass es strukturelle Verantwortlichkeiten gibt – bei den Plattformbetreibern, bei der Politik auf EU-Ebene, bei der rechtlichen Qualifizierung der Fachkräfte, und bei der Finanzierung der Jugendhilfe vor Ort. Wir wünschen uns, dass Themen wie digitale Kindeswohlgefährdung und die besondere Situation von Kindern in stationären Einrichtungen bei zukünftigen Veranstaltungen mehr Raum bekommen.
