Kaum ein Thema hat den Alltag junger Menschen in den letzten Jahren so schnell verändert wie Künstliche Intelligenz.
Was vor kurzem noch nach Zukunftsmusik klang, ist heute selbstverständlicher Teil des Alltags – auch und gerade bei Kindern und Jugendlichen.
Die aktuelle JIM-Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zeigt: 91 Prozent der 12- bis 19-Jährigen in Deutschland nutzen mittlerweile KI-Anwendungen. Das ist ein Anstieg von rund 29 Prozentpunkten innerhalb eines einzigen Jahres.
Am häufigsten kommt KI bei Hausaufgaben und beim Lernen zum Einsatz, dicht gefolgt von der Informationssuche. Auch bei Erwachsenen ist die Entwicklung rasant: Laut Bitkom nutzt inzwischen fast jede zweite bis zwei Drittel der Bevölkerung ab 16 Jahren generative KI zumindest gelegentlich – noch vor einem Jahr war es deutlich weniger als die Hälfte.
Diese Zahlen machen deutlich: KI ist kein Randthema, das man aussitzen kann. Sie prägt bereits jetzt, wie junge Menschen lernen, recherchieren, kommunizieren und sich in ihrer Freizeit beschäftigen.
Für uns als Träger der stationären Jugendhilfe bedeutet das eine klare Verantwortung: Wir begleiten Kinder und Jugendliche in einer Lebensphase, in der digitale Werkzeuge längst zum Alltag gehören. Deshalb müssen wir als Einrichtung mit unseren Mitarbeiter*innen darauf vorbereitet sein, kompetent, kritisch und rechtssicher mit diesen Entwicklungen umzugehen.
DER ANLASS: EINE FORTBILDUNG IM JUNI MIT RECHTLICHER EXPERTISE
Aus diesem Grund haben wir im Juni eine Fortbildung für unsere Mitarbeitenden zum Thema „Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der stationären Jugendhilfe“ durchgeführt – mit fachlicher Unterstützung durch einen IT-Fachanwalt. Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis dafür zu entwickeln, welche Chancen und welche Risiken der Einsatz von KI in unserem Arbeitsfeld mit sich bringt.
Ebenso ging es darum, wo die rechtlichen Grenzen liegen, die wir als Träger und als einzelne Mitarbeitende kennen und einhalten müssen, um uns nicht unwissentlich strafbar zu machen.
DIESE THEMEN STANDEN IM FOKUS
Ohne bereits an dieser Stelle in die Tiefe zu gehen – dazu mehr in den nächsten Beiträgen – hier ein kurzer Überblick, womit wir uns beschäftigt haben:
• Was ist eigentlich KI?
Ein Blick auf die Begriffe „KI-System“ und „KI-Modell“, wie sie die EU-KI-Verordnung definiert, und warum diese Unterscheidung rechtlich relevant ist.
• Der rechtliche Rahmen
Die KI-Verordnung der EU unterscheidet KI-Anwendungen nach ihrem Risiko – von minimalem Risiko bis zu Hochrisiko-Systemen und verbotenen Praktiken. Auch Zivilrecht und Produkthaftung spielen eine Rolle.
• Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
Wann müssen KI-generierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden – und was bedeutet das für unsere eigene Öffentlichkeitsarbeit?
• Urheberrecht
Wem „gehören“ eigentlich Texte und Bilder, die eine KI erstellt hat? Und dürfen KI-Systeme überhaupt mit geschützten Inhalten trainiert werden?
• Datenschutz
Worauf ist zu achten, wenn im Arbeitsalltag personenbezogene Daten – etwa von jungen Menschen, Mitarbeitenden oder Familien – in eine KI-Anwendung eingegeben werden?
Anhand von zwei praxisnahen Beispielen aus dem Arbeitsalltag haben wir gemeinsam erarbeitet, wo typische Stolperfallen liegen und worauf es im Umgang mit KI konkret ankommt:
• Öffentlichkeitsarbeit
• Verwaltung
WARUM DAS THEMA UNS WEITER BEGLEITEN WIRD
Die Fortbildung war für uns ein wichtiger erster Schritt, aber sicher nicht der letzte.
Die Entwicklung rund um Künstliche Intelligenz schreitet schnell voran. Mit ihr wachsen auch die Anforderungen an uns als Träger der Einrichtungen; regelmäßig müssen einzelne Konzeptionen und Handlungsabläufe hierfür verändert und angepasst werden, Mitarbeiterbedarfe an Fortbildungen verändern sich hierfür ebenso.
Wir wollen unseren Mitarbeitenden Orientierung und Handlungssicherheit geben.
Und wir wollen die jungen Menschen, die wir begleiten, dabei unterstützen, KI reflektiert und selbstbestimmt zu nutzen, statt ihr unkritisch ausgeliefert zu sein.
In den kommenden Wochen werden wir an dieser Stelle vertiefend auf die einzelnen Themen der Fortbildung eingehen.
Es lohnt sich, dranzubleiben.
