Die Anzahl geflüchteter Minderjähriger könnte auch in Schleswig-Holstein jederzeit steigen (vgl. Sachsen). Einzelne Landkreise berichten bereits von höheren Fallzahlen und der Schwierigkeit die Kinder und Jugendlichen weiterzuverteilen.

Hierzu tagte eine Arbeitsgruppe im MSJFSIG in Kiel, um in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbereichen des Ministeriums, der Jugendämter und Träger, eine Verteilung von UMAs zu ermöglichen.

Aktuelle Situation

Zu diesem Zweck wurde kurz die aktuelle Situation anhand von Fallzahlen in den unterschiedlichen Kreisen dargelegt. Besonders schwierig ist es in den anliegenden Kreisen Hamburgs.

Einzelne Kreise, u. a. Neumünster, berichteten von immer wiederkehrenden schwierigen Weiterverteilungen; weiter wurde beklagt, dass immer dieselben Einrichtungen angefragt werden – nämlich die, die bereits bekannt dafür sind, UMAs aufzunehmen.

Probleme

Bedingt wird die längere Verweildauer zur Weiterverteilung aufgrund der strukturellen Probleme in der Jugendhilfe: Plätze werden nicht freigemacht, weil kaum bezahlbarer Wohnraum zu finden ist, genehmigte Plätze nicht belegt werden aufgrund von Personalmangel, oder schlichtweg konzeptionell keine Möglichkeit für eine Aufnahme besteht.

Weiterhin ist die Finanzierung benannt worden als Problem für freie Plätze speziell für UMAs: Werden Angebote geschaffen, diese dann aber nicht (rechtzeitig) belegt, ist das Geschäftsmodell nicht tragbar für die Erbringung solcher Leistungen. Die hohe fachliche Bedürftigkeit (psychologische Betreuung, hoher Fachkraftbedarf, kleine Gruppengrößen) wurde ebenfalls eingehend dargelegt.

Die Möglichkeit zur Zahlung von sog. „Freihaltegeld“ für Plätze speziell für UMAs haben einige Jugendämter als probates Mittel genannt, zumindest für die ihnen nah umliegenden Kreise. Sicherlich könnten solche Absprachen auch mit weiteren Kreisen auf Nachfrage geschlossen werden.

Maßnahmen

Konkrete Maßnahmen, um den Einrichtungen die Aufnahme von UMAs zu erleichtern sind

  • kurzfristige Gruppengrößenerhöhung auf 13 Kinder / Jugendliche
  • Genehmigung von Doppelzimmern
  • Genehmigung von bis zu einem Drittel Nicht-Fachkräfte in der Betreuung

Ein weiteres Abweichen in Hinblick auf die Qualität der Standards ist von der Heimaufsicht nicht zu erwarten; auch sollte nach Möglichkeit versucht werden die KJVO einzuhalten.

Gründe, die gegen eine Aufnahme sprechen

Auf allgemeine Nachfrage, was Hinderungsgründe für die Aufnahme von UMAs sind, sprach sich der VPE aus, dass Einzelabsprachen mit den lokalen Jugendämtern für die Jugendlichen mitunter sehr mühsam sind und in Hinblick auf die täglichen Abläufe vereinfacht werden sollten. Der Hinweis auf Entgeltverhandlungen, die mitunter der sachlichen Logik entbehren sind nur ein Teil davon). Dies sei aber nicht auf die Aufnahme von UMAs begrenzt, sondern ist – in einzelnen Landkreisen im Besonderen – mitunter schwierig.

Fachkräftegewinnung

Im Rahmen der Diskussion der strukturellen Probleme zur Fachkräftegewinnung berichteten das zwei Jugendämter davon, dass sie den Trägern in Einrichtungen zur Hilfen zur Erziehung, Unterstützung anbieten bei Zahlungen für Weiterbildungen von Mitarbeiter*innen zum Dualen Studium Soziale Arbeit. Dies wäre sicherlich in einzelnen Gesprächen weiter zu klären – aber eine gute Möglichkeit, um Stellen attraktiver bewerben zu können